Was für ein Name für das neue Gesetz! Kleingartenflächensicherungsgesetz. Doch so lang das Wort auch ist: Alles gesagt ist damit noch nicht über das Gesetz, das gestern am 21. März 2026 offiziell in Kraft getreten ist. Denn neben der Garantie, dass sich Berlin auf landeseigenen Flächen mit der Umwandlung von Gärten in Beton zurückhält, enthält es auch eine Aufforderung an die Schreber: Öffnet euch!

Senat und Abgeordnetenhaus verlangen etwas für die Sicherung der Kleingärten, das neue „Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin“ ist im Kern ein Tauschgeschäft. Für den Erhalt ihrer Flächen müssen die Kleingärtner ihre Anlagen für alle öffnen. So verlangt es Paragraph 4 des Gesetzes: „Das Land Berlin wirkt darauf hin, dass Wege in Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen für die Öffentlichkeit ganzjährig zugänglich sind.“ Aus den vielen privat genutzten kleinen grünen Inseln sollen Grünanlagen für alle werden.
Einige Kleingärten sind bereits offen
Natürlich bleiben dabei die einzelnen Parzellen privat. Aber spazierengehen durch die Anlagen darf künftig jeder. Für Manfred Henkel ist das ein geringer Preis. Manfred Henkel ist Vorsitzender des Kleingartenvereins Sommerglück. Seine Anlage in der Koloniestraße im Soldiner Kiez ist tagsüber bereits für alle geöffnet, denn der Berliner Stadtwanderweg 18 führt durch die Anlage. Der Wanderweg 18 trägt den Namen „Innerer Parkring“ und ist einer von 20 grünen Hauptwegen in Berlin. Auch andere Anlagen können bereits ohne besonderen Grund und Anlass aus purer Lust an frischer Luft von Fußgängern durchquert werden.

80 Prozent der Gärten sind gesichert
Über den Erhalt ihrer Kleingärten freuen sich die Laubenpieper naturgemäß „Es wurde auch Zeit, dass das Gesetz kommt“, kommentiert Manfred Henkel das neue Gesetz. Die Kleingartenanlage Sommerglück hatte bislang eine Schutzfrist bis 2030. Erst danach wäre eine Umwandlung in Bauland denkbar gewesen, falls es Bedarf gegeben hätte. Aufgrund des Sicherungsgesetzes ist es jetzt deutlich schwerer, auf landeseigenen Flächen – wie bei Sommerglück der Fall – zu bauen.
Aus Manfred Henkels Worten wird deutlich, dass das Gesetz zum Erhalt der Kleingärten die Pächter beruhigt. Doch nicht alle Anlagen sind gesichert. Denn das Gesetz betrifft nur Anlagen, die auf landeseigenen Flächen liegen. Das sind zwar rund 80 Prozent, aber das heißt auch, 20 Prozent der grünen Punkte in der Stadt sind gefährdet. Zum Beispiel befinden sich in der Koloniestraße in unmittelbarer Nachbarschaft zu Sommerglück einzelne Gärten, die laut Kleingartenentwicklungsplans auf privatem Grund liegen. Sogar ein Bebauungsplan wurde für diese bereits aufgestellt. Für sie bleibt es dabei, dass sie eines Tages relativ leicht zu Bauland werden können.

64 Hektar Kleingartengrün im Wedding und in Gesundbrunnen
Wedding und Gesundbrunnen sind Stadtteile mit hohen Anteilen an Kleingärten. Insbesondere im Soldiner Kiez und im Afrikanischen Viertel gibt es viele Anlagen. Während es in der Berliner Innenstadt (und damit im Bezirk in den Ortsteilen Alt-Mitte und Moabit) so gut wie keine grüne Parzellen gibt, sind auf dem Gebiet des ehemaligen Bezirks Wedding vier Prozent der Fläche von Kleingärten belegt. Das ist mehr als im Berliner Durchschnitt: 64 Hektar mit Kleingärten haben die Ortsteile Wedding und Gesundbrunnen. Damit hat das Gesetz zum Erhalt von Kleingärten für Wedding und Gesundbrunnen eine hohe Relevanz, wenn die Ortsteile ihren aufgelockerten Charakter behalten sollen.
In Berlin verteilen sich die Kleingärten übrigens auf 2900 Hektar. Das entspricht rund drei Prozent der Stadtfläche.
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Mehr Beiträge über die Stadtgärten im Wedding und in Gesundbrunnen sind auf der Seite Nachhaltigkeit im Wedding (Abschnitt „Urbanes Gärtnern“) zu finden.
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