Viele Jahre lang haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Seite der Usedomer Straße gesperrt. Sie benötigten Platz für ihre Baustelle. Nun soll im Frühling der Neubau soweit fertig werden, dass das Verkehrsunternehmen Fußweg und Straßenhälfte wieder freigeben kann. Ganz aktuell kann man beobachten, dass die Straße bereits wieder frei ist, der Gehweg aber noch nicht ganz.

Fünf Jahre ist es her, da fanden die Anwohner in ihren Briefkästen einen kleinen Faltzettel der BVG. Auf diesem informierten die Verkehrsbetriebe über den Bau eines „neuen Verwaltungsstandortes für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie FI“. Versprochen wurde darin eine Fertigstellung bis Ende 2018. Im Jahr 2017 sperrte das Unternehmen (Slogan: Weil wir dich lieben) den Bürgersteig vor dem Grundstück und die halbe Usedomer Straße. Baufirmen stellten baumhohe Betonsilos auf, schwere Laster wurden mühsam von der Straße auf die Baufläche rangiert.
Denkmalgerechte Sanierung brauchte Platz
Später dann wurde es merklich ruhiger, doch die Absperrung blieb. Nach Auskunft der BVG zog die IT-Abteilung pünktlich 2019 ein. Doch warum blieb die Straße weiterhin belegt? Die BVG sagt, sie benötige den Platz für die „denkmalgerechte Sanierung samt Umbau der historischen Bushalle“.
Dieses alte Busdepot des Architekten Franz Ahrens ist von einem Hinterhof in der Wattstraße aus zu sehen. Von der Usedomer Straße ist die beeindruckende, 63 Meter überspannende Halle vom Neubau verdeckt. Nicht wenige Nachbarn werden aufatmen, wenn das Unternehmen mit der Markenfarbe Gelb das öffentliche Straßenland „im Laufe des Jahres 2021 wieder freigibt“.
Das Bezirksamt spricht auf Nachfrage davon, dass eine Freimachung sogar für das Frühjahr 2021 geplant sei. Fußgänger werden dann nicht mehr gezwungen, die Straßenseite zu wechseln, die Ersatzhaltestelle des Busses 247 wird wieder an den Originalplatz versetzt und nicht zuletzt kehren die Parkplätze zurück.

Straßensperrung nur für begrenzte Zeit
Können Bauherren einfach so Straßenabschnitte umzäunen und damit für den allgemeinen Verkehr sperren? Diese Frage beantwortet das Berliner Straßengesetz: „Die Inanspruchnahme des Straßenlandes ist auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum zu beschränken.“ Einige Anwohner bezweifeln, dass die Sperrung wirklich nur so lang dauerte wie unbedingt nötig. Sie sagen, nach den intensiven Bauarbeiten 2018 wurde es merklich stiller.
Zu sehen war lediglich ein Container mit der Aufschrift „Pförtner“. Dabei verfügt der Neubau über eine gläserne Pförtnerloge – die steht allerdings leer. Und kleine gelbe Elektro-Pkws tankten auf den abgesperrten Flächen. Außerdem parkten Bauarbeiter ihre Autos auf dem Gelände. Zumindest dem Augenschein nach sind das alles keine Nutzungen, die für Bauarbeiten wirklich unabdingbar sind.
Weiterlesen
Der Text ist auch im gedruckten Kiezmagazin „Fit für den Frühling“ enthalten, das im März 2021 erschienen ist. Weitere Beiträge aus dieser Ausgabe sind im Beitrag „Neues Heft: Fit für den Frühling“ gesammelt und verlinkt.

Kommentar verfassen