Nichts wirkt so dauerhaft wie ein Kleingarten: der Apfelbaum, der Zaun, die Laube, die Parzelle. Doch die Geschichte der Kleingärten im Wedding erzählt gerade nicht von Beständigkeit. Sie erzählt von Wandel – von Bodenspekulation, Hungersnot, Wohnungsbau und der neuen Entdeckung der grünen Stadt.
Was heute wie ein fester Bestandteil der Berliner Stadtkultur wirkt, begann als Provisorium. Die ersten Laubenkolonien waren keine geschützten Oasen, sondern Zwischennutzungen auf Zeit. Erst Krisen und städtebauliche Konflikte machten aus den kleinen Gärten das, was sie heute sind: wertvolle Freiräume mitten in der Stadt.

Eigentlich steht zur Historie der Kleingärten in den Ortsteilen Wedding und Gesundbrunnen in dem wunderbaren Wikipedia-Artikel Geschichte der Laubenkolonien im Bezirk Wedding. Eigentlich. Denn es gibt natürlich immer wieder etwas, das noch nicht gesagt ist. Hier der Ablauf, welche stets neue Rolle die Kleingärtner im Laufe der Zeit spielten.
Die Laubenstadt in Wildwest-Manier
In den Anfangsjahren im 19. Jahrhundert hießen Kleingärten noch Laubenkolonien. Das Wort Kolonie kam im damaligen Verständnis vom lateinischen colere und man verstand vor 150 Jahren darunter „bebauen, Land bestellen“. Also das, was heute „Gärtnern“ meint. Und Laube bezeichnete damals ein neues Phänomen.
Berliner Magazine wie „Der Bär“ formulierten es so: „Ältere Berliner erinnern sich einer Zeit, da man diese Anlagen noch nicht hatte“. Laubenstadt findet der Autor der Reportage aus dem Jahr 1899 als Bezeichnung für die Neuerung, die irgendwann am Ende des 19. Jahrhunderts eingesetzt hat. So habe Berlin zwar seit langem der ärmeren Bevölkerung Land zum Beackern bereitgestellt („ohne gerade ängstlich nach dem Armutszeugnis zu fragen“). Doch dass die Nutzer („phantasiebegabte Gutsbesitzer“) sich nicht verzeinzelt verstreut finden, sondern Siedlungen aus Hütten errichten, habe es früher nicht gegeben.

Die Reportage geht auch ausführlich auf den Grund für das neue Phänomen Laubenstadt ein. Es ist die Bodenspekulation. „Es giebt kluge Leute, die schon vor Jahren den großen Umfang der Bauspekulation voraussahen, deshalb ihr Land festhielten und lieber unbebaut ließen, als daß sie es selbst zu einem hohen Preise abgegeben hätten.“ Diese Grundstücke wurden verpachtet. Nicht selten taten sich mehrere Grundstücksbesitzer zusammen und verpachteten ihr Land an einen Zwischenpächter, der die Areale in Parzellen aufteilte und an die Laubenpieper vergab. Was es aber nicht gab, war ein Kleingartengesetz.
Man kann sich die Anfangszeit des Kleingartenwesens als weitgehend ungeregelte Übergangsphase vorstellen. Pacht, Laubengröße, Kündigungsschutz – nichts war geregelt. Idee war glasklar Zwischennutzung. Sobald der Eigentümer sich ans Bauen machen wollte, war es vorbei mit Apfelbaum und Kartoffeln. Die Versorgung ärmerer Bevölkerungsschichten spielte dabei auch eine Rolle. Diese Traditionslinie stellen Geschichtsschreiber des Kleingartenwesens gern nach vorn, obwohl sie eher eine Begleiterscheinung gewesen sein dürfte.
Fazit: Der Anfang der Kleingärten lag im Provisorium.

Kleingärten als Nahrungsergänzungsmittel
Als der Kaiser und nicht wenige begeisterte Deutsche in den Ersten Weltkrieg zogen, ahnten sie vermutlich nicht, dass die Kleingärten schon bald ein Anker in der Hungersnot werden würden. Zahlen darüber, mit wie viel Möhren, Erbsen, Bohnen die Kleingärten im berüchtigten Steckrübenwinter (auch Kohlrübenwinter) 1915/16 zur Linderung des Hungers beitrugen, liegen nicht vor.
Die psychologische Wirkung eines rettenden Ackers gleich vor Haustür des Miethauses war jedoch so groß, dass die Weimarer Republik umgehend die Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung (KGO) vom 31. Juli 1919 erließ. Aus einzelnen Notverordnungen, die es Gemeinden erlaubte, Brachen zwangsweise in Flächen zum Gärtnern für den Eigenverbrauch zu überführen, wurde ein richtiges Gesetz.
Dieses Gesetz verstand sich als Sozialgesetz. Deshalb stand der Schutz vor willkürlichen Kündigungen und eine Preisbegrenzung im Vordergrund. Unterverpachtung als Gewerbe wurde ersetzt durch gemeinnützige Verpachtung. Die neue Dauerkolonie beendete das System der befristeten Verpachtung.

Für den damaligen Bezirk Wedding war das Gesetz relevant. Denn es gab in ihm im Jahr 1926 mehr als dreimal so viel Kleingartenfläche wie heute. Genau 224 Hektar (heute 64,4 Hektar). Mit 17,1 Prozent der Bezirksfläche lag Wedding auf Platz 2 unter den damals 20 Berliner Bezirken. Eine Reportage aus dem Jahr 1930 beschreibt die Müllerstraße so: „Ich fahre mit der Untergrundbahn bis zur Seestraße und gehe die endlose Müllerstraße hinauf. Auf einmal scheint die Großstadt aufzuhören. Ich gehe durch eine breite, fast ländliche Ebene … Laubenkolonien zu beiden Seiten der Straße. Seltsame Dörfer, abgegrenzt von der Stadt.“
Fazit: Kleingärten galten auch als ein Retter in der Hungersnot.

Wohnungsbau wichtiger als Himbeeren
In den Nachkriegsjahren hielten die Verantwortlichen in Westberlin nicht viel von Kleingärten. Oder es gab von den Parzellen so viele, dass sie nicht schützenswert galten. Auf der Tagesordnung statt der Neuaufbau (oft irreführend als Wiederaufbau bezeichnet).
In den 1958 erhielt die Cambridger Straße ihren Namen und die Bebauung der Siedlung setzte ein. Zuvor befand sich hier die ausgedehnt „Weiße Mauer“ und die etwas kleinere mit Namen „Berg und Tal“. Die Themsestraße, die damals noch Straße 86b hieß, war von der Kolonie „Albrechtsruh“ gesäumt. Proteste gegen ihre Schließung sind überliefert. Das Oberstufenzentrum Gesundheit in der Schwyzer Straße wurde auf „Sandtal“ und „Schiller Park“ errichtet.

Als die Technische Fachhochschule Berlin (heute Berliner Hochschule für Technik, BHT) in den 1970er Jahren expandierte, wurden die Parzellen der großzügigen Kleingartenkolonie Virchow eingeebnet. Die Luxemburger Straße entstand dabei erst. Heute ist nur noch eine sehr kleiner Rest der ausgedehnten Anlage übrig.
In Zahlen: Mit dem Ende der Westberliner Zeit war die Kleingartenfläche im Bezirk Wedding auf 63,2 Hektar geschrumpft.
Fazit: Kleingärten galten als Spielfeld, auf der die neue Stadt gebaut werden konnte.
Kleingärtner als Stadtoasen
Ohne dass ein genaues Startdatum für diese Entwicklung belegbar wäre, wuchs irgendwann in Berlin die Erkenntnis, dass auch die einst massenhaft vorhandenen Kleingärten eine endliche Reserve sind. Es entwickelte sich der Gedanke, dass die Anlagen geschützt werden müssten.
Das Argument, damit sie nicht länger als Bauwarteland angesehen werden sollten, war schnell gefunden: So tragen Kleingärten zwar nicht mehr wie vor 100 Jahren zur Selbstversorgung mit Vitaminen bei, aber sie dienen der „Grünfunktion“. Und die geht alle Berliner etwas an und nicht nur die Parzellenbesitzer, die gern ungestört Limonade hinter Hecken trinken wollen.

So hieß es vor 20 Jahren im Kleingartenentwicklungsplan: Kleingärten seien wichtige Freiraumelemente in der Stadt, insofern sie sich in Freiflächen- und Grünflächenkonzept der Stadt einfügen. Sie dienen der Erholung, dem Artenschutz, dem Naturhaushalt und dem Landschaftsbild. In den letzten Jahren hat sich der ökologische Anteil an dem Argument verstärkt. So heißt es nun im Kleingartenentwicklungsplan von 2020: „Kleingartenanlagen tragen zur Artenvielfalt bei und leisten einen wichtigen stadtklimatischen Beitrag“.
Der Schutz der Kleingärten war nicht umsonst. Obwohl immer wieder Flächen bebaut werden, sagt die Statistik, dass unterm Strich wie vor 30 Jahren rund 65 Hektar Kleingärten auf dem Gebiet des ehemaligen Bezirks Wedding existieren. Im März 2026 trat im Land Berlin das Kleingartenflächensicherungsgesetz in Kraft. Es soll die verbliebenen Parzellen in der Hauptstadt schützen.
Fazit: Die Geschichte der Kleingärten zeigt: Ihre einzige Konstante war der Wandel. Gerade deshalb sind sie heute ein fester Bestandteil der Stadtnatur.



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