Immer mehr Menschen, die im Wedding und Gesundbrunnen leben, dürfen nicht wählen. Denn bei Wahlen gilt das Staatsbürgerprinzip. Die Symbolwahl macht darauf aufmerksam, dass es immer ungerechter wird, wenn es nicht zu einem Wohnortprinzip kommt. Das Projekt „Demokratie in der Mitte“ aus der Fabrik Osloer Straße organisiert parallel zur Berlin-Wahl die fünfte Symbolwahl, um auf seine Forderung noch einem Wahlrechts für alle aufmerksam zu machen.

65.000 Menschen ohne Wahlrecht
Im Wedding leben 108.000 Menschen und in Gesundbrunnen 74.000. Doch von diesen insgesamt 182.000 Menschen dürfen bei weitem nicht alle das Berliner Abgeordnetenhaus mitwählen.
So sind zunächst alle Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre außen vor. Die weitaus größte Gruppe aller Nicht-Wahlberechtigten bilden allerdings diejenigen, die zwar alt genug zum Wählen sind, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
In den Ortsteilen Wedding und Gesundbrunnen sind das gut die 40 Prozent der über 16-Jährigen. Noch mal zum Mitschreiben: Von 182.000 Einwohnern im Wedding und Gesundbrunnen sind 158.000 Menschen im besten Wahlalter. Doch von denen sind rund 65.000 wegen ihrer Staatsangehörigkeit vom Wahlrecht ausgeschlossen.
„Hier lebe ich, hier wähle ich“
Grund ist, dass bei Wahlen nicht das Wohnortprinzip gilt. Es ist unerheblich, wer wie lange seinen festen Wohnsitz an einem Ort hat. Entscheidend ist allein die Staatsbürgerschaft, der Pass.
„Hier lebe ich, hier wähle ich“ ist deshalb das Motto der Symbolwahl im Bezirk Mitte. Organisiert wird die Symbolwahl vom Projekt „Demokratie in der Mitte“. Vom 31. August bis 11. September sind alle Menschen ohne Wahlrecht aufgerufen, dennoch ihre Stimme abzugeben. Diese Stimmabgabe zählt zwar nicht. Aber sie setzt ein Zeichen. Wie es sich dagegen anfühlt, bei der Berlin-Wahl erstmals wirklich wählen zu dürfen, erzählt ein Erstwähler im Brunnenmagazin.
Setzen können die Betroffenen dieses Zeichen an 14 Tagen bei den Integrationslotsen in der Voltastraße, an sechs Tagen in der Fabrik Osloer Straße, an vier Tagen im Sprengelhaus, an drei Tagen im Rathaus Wedding und an einem Tag in der Schiller-Bibliothek. Die Webseite www.symbolwahl-berlin-mitte.de/wahllokale-2026 listet die Wahllokale mit den Öffnungszeiten auf.
Symbolwahl seit 2017
Symbolwahlen im Bezirk Mitte organisiert das Projekt „Demokratie in der Mitte“ parallel zu Wahlen. 2017 wurde die Bundestagswahl begleitet. Dann folgten symbolische Wahlen zur EU-Wahl 2019, zur Berlin-Wahl 2021 und erneut zur EU-Wahl 2024.
Bei der letzten Symbolwahl 2024 haben sich 457 Menschen beteiligt. 2021 haben 971 Menschen die Symbolwahl in Mitte genutzt. 2019 machten 490 Menschen im Bezirk mit. 2017, als „Demokratie in der Mitte“ zum ersten Mal Symbolwahlen organisierte, kreuzten 373 Menschen auf dem symbolischen Stimmzettel eine Partei an.
Die geringe Beteiligung zeigt, dass die Symbolwahlen nicht repräsentativ sind. Wie die Menschen ohne Wahlrecht tatsächlich abstimmen würden, darüber sagen die veröffentlichten (Symbol-)Wahlergebnisse nichts aus.
Wahlrecht nach Wohnort?
Wie ein Wahlrecht nach dem Wohnortprinzip konkret aussehen könnte, darüber ließe sich diskutieren. Die Zahl 16 bietet sich dafür an. Der Grundsatz könnte lauten: Wer seit 16 Jahren in Berlin wohnt, darf wählen. Dann wären Menschen ohne Pass den Jugendlichen gleichgestellt, für die ebenfalls die Frist von 16 Jahren bis zur ersten Wahl gilt. Im ersten Schritt könnte dies analog zur Geschichte der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Bezirksverordnetenversammlung gelten.
Die Geschichte der Wahlen in Deutschland ist eine Geschichte der Ausweitung des Wahlrechts. Im 19. Jahrhundert, als erstmals gewählt wurde, wogen die Stimmen von Wählern mit hohem Einkommen noch mehr als die der Armen.
Erst langsam setzte sich das Prinzip „ein Mann, eine Stimme“ durch. 1918 kam das Wahlrecht für Frauen hinzu. Die Möglichkeit für Jugendliche ab 16 Jahren, an Wahlen teilzunehmen, ist in den letzten Jahren hinzugekommen. In Berlin dürfen 16- und 17-Jährige in diesem Jahr erstmals das Abgeordnetenhaus mitwählen (die Bezirksverordnetenversammlung seit 2005). Für die EU-Wahl in Deutschland gilt das auf 16 abgesenkte Wahlalter seit 2024.
Wann und wie sich bei Wahlen das Wohnortprinzip gegen das Staatsbürgerprinzip durchsetzt, wird die Zukunft zeigen. Rationale Gründe zu finden, um Steuerzahlern das Wahlrecht vorzuenthalten, wird künftig auf alle Fälle schwieriger. Sagt zumindest der Blick in die Geschichte des Wahlrechts.
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Mehr Texte zur bevorstehenden Wahl sind auf der Seite Berlin-Wahl 2026 zu finden. Unser Schwerpunkt liegt auf Aspekten, die Wedding und Gesundbrunnen betreffen.

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