Es heißt, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Gilt dieser Satz auch für die Ruine Burgsdorfstraße 1? Hier gibt es für den Abriss erneut einen Aufschub. „Bedauerlicherweise besteht für das Bezirksamt noch keine vollständige Rechtssicherheit, den Abbruch des Hauses als Ersatzvornahme und auf Kosten der Eigentümerin durchzuführen″, teilt das Team der Presseabteilung mit.

Im März hatte der Bezirk angekündigt, ein Bauunternehmen suchen zu wollen, das den Abriss übernimmt. Nun heißt es, dass für den Auftrag Spezialfirmen gesucht werden, sobald Rechtssicherheit bestehe. Immerhin hätten einige Abbruchfirmen Interesse an dem Auftrag, wie das Presseteam des Bezirks mitteilt.
Der juristische Boxkampf dauert bereits sehr lange. Schon 2015 wollte der Bezirk das Gefahrenhaus zwangsweise abreißen. Doch es kam zum Aufschub, denn der Eigentümer wehrte sich gegen diesen Plan mit einer Klage. 2018 kam es zu einem Vergleich. Dieser wurde jedoch vom Eigentümer nicht eingehalten, woraufhin der Bezirk klagte und am 1. September 2022 vom Oberverwaltungsgericht die Freigabe zum Abriss erhielt. Doch offenbar schieben trotz der Entscheidung des hohen Gerichts weiterhin juristische Fragen den Abriss auf.
Weil das Gebäude eine Gefahrenquelle ist, nahm der Bezirk bereits 2007 zwangsweise erste Sicherungen vor. Schließlich sperrte das Amt ab dem Jahr 2015 den Gehweg und ab dem 26. Oktober 2017 die Burgsdorfstraße.

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