Geschieht doch noch ein Wunder? Bereits ein Jahrzehnt lang zieht sich der juristischer Kampf hin, seit der Bezirk im Jahr 2015 beschlossen hatte, dass die Ruine in der Burgsdorfstraße 1 abzureißen ist. Nun sucht der Bezirk tatsächlich eine Firma für den Abbruch. Dann könnte auch die schon lange gesperrte Straße wieder freigegeben werden.

Als ersten Schritt hat das Bezirksamt bereits im letzten Jahr den Sperrmüll in der Burgsdorf 1 abholen lassen und Ratten bekämpft. Nun soll es im nächsten Schritt an die Ausschreibung für einen Abriss des Miethauses gehen. Der amtliche Begriff Ausschreibung bedeutet, dass das Bezirksamt ein Unternehmen sucht, dass den Abbruch der Ruine übernehmen soll.
Das Wohnhaus steht seit Jahrzehnten leer, ist einsturzgefährdet. Die Kosten für die Arbeiten streckt der Bezirk vor, holt sich das Geld aber später vom Eigentümer des verwahrlosten Hauses zurück. „Die Abbrucharbeiten könnten bei günstigem Ablauf der Ausschreibung und Auftragsvergabe in der zweiten Jahreshälfte 2025 begonnen werden. Der Abbruch des Gebäudes wird dann voraussichtlich circa zwei Monate dauern“, teilt das Bezirksamt mit. Geht alles glatt, kann nach erfolgtem Abriss die Burgsdorfstraße wieder für den Autoverkehr freigegeben werden. Seit dem 26. Oktober 2017 können nur Fußgänger die Straße passieren. Dafür existiert ein schmaler Gang auf dem dem Haus gegenüberliegenden Bürgersteig.
Wie der Eigentümer mit der entstehenden Baulücke umgeht, liegt in seiner Verantwortung. Rechtlich zulässig wäre ein neues, fünfstöckiges Wohnhaus mit Ladengeschäften und gewerbliche Kleinbetrieben.
Ärger schon seit 2004
Der Zoff um das Haus Burgsdorfstraße 1 dauert seit mindestens 2004 an. Damals sperrte der Bezirk einen Seitenflügel des Hauses. 2007 nahm der Bezirk erste Sicherungen am Gebäude vor.
2015 erließ der Bezirk zur Gefahrenabwehr eine sogenannte Abrissverfügung für das Miethaus. Um diese Verfügung begann ein juristisches Tauziehen. Der Eigentümer wehrte sich mit einer Klage.
Dann ließ das Amt am 26. Oktober 2017 die Burgsdorfstraße sperren. Ein Jahr später, 2018, kam es zu einem juristischen Vergleich zwischen Bezirk und Hausbesitzer. Der Vergleich wurde jedoch vom Eigentümer nicht eingehalten. Deshalb beschloss der Bezirk 2019 eine Ersatzvornahme. Der Begriff meint, dass der Bezirk an Stelle des Eigentümers abreißen wollte. Wieder kam es zu Klagen, die damit endeten, dass der Bezirk am 1. September 2022 vom Oberverwaltungsgericht die Freigabe zum Abriss erhielt. Doch trotz der Entscheidung des hohen Gerichts bestanden weiterhin juristische Fragen.
Im Februar 2023 sah es kurz so aus, als werde der Abriss nun erfolgen. Siehe Beitrag Erfolg nach Klagemarathon. Aber es gab weiterhin Rechtsunsicherheiten, siehe Beitrag Abriss Burgsdorfstraße aufgeschoben.
Bleibt zu hoffen, dass dieses Mal wirklich alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und sich in der Burgsdorfstraße 1 endlich etwas bewegt.


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