Der Ramadan beginnt, der muslimische Fastenmonat. Je nach Rechnung ist für mache heute oder morgen der erste Fastentag. Was bedeutet das für Musliminnen und Muslime, von denen es auch in Wedding und Gesundbrunnen viele gibt? Was Nicht-Muslime über die Fastenzeit wissen sollten – die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Warum fasten Muslime überhaupt?
Das Fasten im Ramadan ist eines der fünf Säulen des Islam und somit religiöse Pflicht, also der zentralen religiösen Grundpflichten – aber vor allem eine spirituelle Übung. Im Koran heißt es, das Fasten sei vorgeschrieben, „damit ihr gottesfürchtig werdet“. Es geht also um Selbstdisziplin, Bewusstsein und innere Reinigung. Wer hungrig ist, spürt die eigene Bedürftigkeit – und entwickelt Mitgefühl für andere.
Wann beginnt die Fastenzeit und wie lange geht sie?
Maßgeblich für die Fastenzeit ist der islamische Mondkalender, der rund elf Tage kürzer ist als das Sonnenjahr. Die Fastenzeit beginnt, wenn der Neumond um den vorausberechnete Zeitpunkt gesichtet wurde. Der Beginn kann je nach Mondsichtung um ein oder zwei Tage variieren. Das zuständige Oberste Gericht in Saudi-Arabien hat den Neumond bereits gestern als gesichtet erklärt. Für alle, die sich danach richten, ist heute (18.2.) der erste Fastentag. Türkische Islamverbände terminieren den ersten Fastentag dagegen auf Donnerstag (19.2.).
Das Fasten endet nach 29 oder 30 Tagen – je nach tatsächlicher Mondbeobachtung. Das ist in diesem Jahr zwischen 18. März und 20. März. Am darauffolgenden Tag feiern Muslime das Fest des Fastenbrechens (ʿId al-Fitr), das auch Zuckerfest genannt wird. Da sich der Beginn nach astronomischen und religiösen Kriterien richtet, können die genauen Termine regional leicht variieren.
Wie sieht ein typischer Fastentag im Ramadan aus?
In der Morgendämmerung steht das sogenannte Sahur an – eine kleine Mahlzeit. Dann wird bis zum Sonnenuntergang gefastet. Nach Sonnenuntergang folgt das Iftar, das Fastenbrechen, traditionell mit Datteln und Wasser. Viele besuchen abends zusätzliche Gebete. Der Schlafrhythmus verschiebt sich.

Bedeutet Fasten nur, nichts zu essen und nichts zu trinken?
Ganz im Gegenteil. Der Prophet Muhammad sagte sinngemäß: Wer Lügen und schlechtes Verhalten nicht unterlässt, von dem braucht Gott keinen Nahrungsverzicht. Ramadan ist eine körperliche und ethische Schule: neben nicht essen und nicht trinken, kein Streit, mehr Geduld, mehr Großzügigkeit.
Warum darf man tagsüber nicht einmal Wasser trinken?
Das Fasten ist als vollständiger Verzicht definiert – von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Gerade die Konsequenz macht die Übung wirksam. Es geht nicht um Askese, sondern um Selbstkontrolle. gewinnt Freiheit gegenüber eigenen Gewohnheiten oder Impulsen.
Ist das gesundheitlich unbedenklich?
Für gesunde Erwachsene in der Regel ja. Der Koran betont ausdrücklich, dass Kranke, Schwangere, Alte oder Reisende nicht fasten müssen. Der Schutz der Gesundheit hat Vorrang. Wer ernsthaft gefährdet ist, ist religiös sogar verpflichtet, das Fasten zu unterbrechen.
Wie wirkt sich das auf den Arbeitsalltag aus?
Manche sind am Nachmittag müder, andere berichten von erhöhter Konzentration. Entscheidend ist gegenseitige Rücksicht. Niemand verlangt Sonderrechte – aber Verständnis ist hilfreich.
Wie sollten Schulen reagieren, wenn Schülerinnen und Schüler fasten?
Mit pädagogischer Sensibilität und Augenmaß. Religiös verpflichtend ist das Fasten im Islam erst ab der Pubertät. Lehrkräfte sollten daher aufmerksam beobachten, ob ein Kind oder Jugendlicher körperlich oder konzentrationsbedingt überfordert wirkt. Entscheidend ist das pädagogische Ermessen – nicht eine starre Regel.
In Berlin wurde eine Leitlinie für Schulen zum Umgang mit dem Ramadan erarbeitet. Solche Handreichungen sind von großer Bedeutung, insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schülerinnen und Schüler wie im Wedding. Viele Lehrkräfte fühlen sich im Schulalltag unsicher, etwa im Sportunterricht, bei Klassenarbeiten oder Ganztagsangeboten. Hier braucht es Orientierung, die sowohl rechtlich als auch pädagogisch tragfähig ist.
Wie sollten sich Arbeitgeber und Kollegen auf fastenden muslimischen Mitarbeitern gegenüber verhalten?
Arbeitgeber und Kolleginnen sowie Kollegen sollten vor allem mit Respekt, Sachlichkeit und Augenmaß reagieren. Das Fasten im Ramadan ist durch die Religionsfreiheit geschützt und darf grundsätzlich weder untersagt noch negativ bewertet werden. Gleichzeitig gilt weiterhin der arbeitsvertragliche Rahmen: Beschäftigte müssen ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen und ihre Gesundheit im Blick behalten.
Für Arbeitgeber empfiehlt sich eine offene Gesprächskultur. Wer frühzeitig klärt, ob und wo es organisatorische Herausforderungen geben könnte, schafft Planungssicherheit. Wo es betrieblich möglich ist, können flexible Arbeitszeiten, die Verlegung körperlich anstrengender Tätigkeiten in die Morgenstunden oder angepasste Pausenregelungen helfen. Ein Anspruch auf Sonderregelungen besteht jedoch nicht automatisch; entscheidend ist die individuelle Abstimmung.
Kolleginnen und Kollegen sollten Normalität wahren. Niemand muss sein Verhalten grundlegend ändern oder auf das eigene Essen verzichten. Respekt im Ton, kein Spott und keine unnötigen Kommentare genügen. Ein freiwilliges gemeinsames Iftar kann ein Zeichen von Wertschätzung sein – sollte aber niemanden unter Druck setzen.

Ich bin als Nicht-Muslim zum Iftar eingeladen. Wie verhalte ich mich richtig?
Eine Iftar-Einladung ist ein Zeichen besonderer Wertschätzung. Das Fastenbrechen im Ramadan ist mehr als ein gemeinsames Essen – es hat eine spirituelle und soziale Bedeutung. Wichtig ist Pünktlichkeit: Das Fasten wird mit dem Sonnenuntergang gebrochen. Zu Beginn essen viele traditionell eine Dattel und trinken Wasser, oft begleitet von einem kurzen Gebet. Gäste warten am besten, bis die Gastgeber beginnen.
Ein kleines Gastgeschenk – etwa Süßigkeiten, Datteln oder Blumen – ist willkommen, Alkohol hingegen unangebracht. Im Gespräch gilt: interessiert und respektvoll bleiben, belehrende oder abwertende Kommentare vermeiden. Gepflegte, angemessene Kleidung ist ausreichend; in einer Moschee sollten Schultern und Knie bedeckt sein. Entscheidend ist eine offene Haltung. Wer aufmerksam zuhört und die Atmosphäre respektiert, verhält sich angemessen.
Hinweis: Auch in diesem Jahr wird es wieder ein gemeinsames Fastenbrechen auf dem Leopoldplatz geben. Es findet am Donnerstag, dem 12. März, statt. Die Veranstaltung beginnt um 17.30 Uhr mit einem Grußwort der Bezirksbürgermeisterin. Ab 17.50 Uhr folgt ein multireligiöses Gebet (muslimisch, jüdisch, christlich). Iftar ist um 18.12 Uhr.
Ramadan: eine Einordung
Ramadan ist kein isoliertes Ritual und auch keine Selbstqual, sondern eine verdichtete Lebensschule. Er verbindet materiellen Verzicht mit spiritueller Übung sowie sozialer Verantwortung. In einer vielfältigen Stadt wie Berlin kann er – richtig verstanden – nicht trennen, sondern Brücken bauen.
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