Das Problemhaus in der Burgsdorfstraße 1 sollte längst abgerissen sein. Doch im Juli waren die Arbeiten gestoppt worden, weil der Verdacht im im Raum stand, dass in der Ruine Haussperlinge brüten. Nach Kontrollen ist nun klar: Es gibt dort Vögel, doch das Haus darf trotzdem abgerissen werden.
Wie die Senatsbauverwaltung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Nachfrage des Brunnenmagazins mitteilt, hat die oberste Naturschutzbehörde inzwischen die erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt. „Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen damit keine Hindernisse mehr für den geplanten Abriss“, schreibt die Pressestelle der Senatsverwaltung.

Haussperlinge und Mauersegler gefunden
Mehrfache Kontrollen des Gebäudes durch fachkundige Personen seit Antragstellung hätten ergeben, dass Haussperlinge, Mauersegler und Zwergfledermäuse in dem Abrisshaus vorkommen. „Zusätzlich ist aufgrund der Gebäudestruktur von einer Nutzung durch den Hausrotschwanz auszugehen“, so die Senatsumweltverwaltung. Zur Sicherstellung des Artenschutzes gebe es eine „ökologische Baubegleitung“. Das bedeutet, dass der Rückbau von zwei ausgewiesenen Fachkräften begleitet wird. „Dadurch wird gewährleistet, dass das Risiko einer Schädigung von Tieren während der Arbeiten vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert wird“, so die Pressestelle. Die durch den Abriss entfallenden Nist- und Ruheplätze sollen durch das Anbringung von Ersatznistkästen in der Nähe kompensiert werden.
Straße wegen Abrisshaus gesperrt
Wenn der Abriss des Hauses in der Burgsdorfstraße nun tatsächlich erfolgt, endet damit eine lange und schwieriger Fall. Der Ärger um das Haus Burgsdorfstraße 1 dauert nämlich bereits seit mindestens 2004 an. Damals sperrte der Bezirk einen Seitenflügel des Hauses swegen Baufälligkeit. Weil das Gebäude immer mehr zur Ruine wurde und eine Gefahrenquelle war, nahm der Bezirk 2007 zwangsweise weitere Sicherungen vor. Schließlich sperrte das Amt ab dem Jahr 2015 den Gehweg und ab dem 26. Oktober 2017 die Burgsdorfstraße.
Ein Jahrzehnt lang zog sich der juristische Kampf hin, in dem der Bezirk durchsetzen wollte, dass das Haus abgerissen wird. Doch der Eigentümer, der mit der Instandhaltung der Immobilie überfordert ist, klagte gegen einen Abriss. Alle Gerichtsverfahren sind inzwischen beendet und es steht fest: Der Bezirk darf das Haus im Rahmen einer Ersatzvornahme abreißen. Ersatzvornahme bedeutet, dass der Bezirk den Abriss beauftragt und bezahlt und die Summe dann dem Eigentümer in Rechnung stellt. Der Haussperling hat den Abriss nun lediglich um knappe drei Monate verschoben.
Weiterlesen zum Thema
Das Brunnenmagazin verfolgt den Fall schon länger. Hier sind weitere Beiträge zu dem Thema:
- Haussperling! Abrissstopp in der Burgsdorfstraße (veröffentlicht am 22. Juli 2025)
- Vorschlag: Burgsdorfstraße dauerhaft sperren (veröffentlicht am 14. April 2025)
- Abriss in der Burgsdorfstraße 1 naht (erschienen am 22. Februar 2025)
- Abriss in der Burgsdorfstraße aufgeschoben (erschienen am August 2023)
- Burgsdorfstraße: Erfolg nach Klagemarathon (erschienen am 4. Februar 2023)
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